Beitragsordnung Hilfe für Waisenkinder in Goma, D.R. Kongo e.V. (HifWiG)
ANF ist dabei, unter dem Namen Hilfe für Waisenkinder in Goma, D.R. Kongo e.V. (HifWiG) (Subtena asocio Helpo por georfoj en Goma, D.R. Kongo registrita asocio) einen eingetragenen Verein in Deutschland zu gründen, für Mitglieder in Deutschland und weltweit (ANF Germanio por membroj tutmonde) wird Ende 2024 gegründet. Informationen zum Beitritt kommen hier in Kürze.
Aktuelle Beitragsordnung für den Verein
Hilfe für Waisenkinder in Goma, D.R. Kongo e.V. (HifWiG)
(Subtena asocio Helpo por georfoj en Goma, D.R. Kongo registrita asocio)
1. Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind wie folgt festgelegt:
1.1. Ordentliche Mitglieder des Vereins „Hilfe für Waisenkinder in Goma, D.R. Kongo e.V.“ (HifWiG) zahlen einen jährlichen Beitrag von mindestens 60 EUR an den HifWiG.
1.2. Fördermitglieder des Vereins HifWiG zahlen einen jährlichen Beitrag von mindestens 100 EUR an den HifWiG.
1.3. Ordentliche Ehrenmitglieder des Vereins HifWiG zahlen keinen jährlichen Beitrag an den HifWiG. Diese Mitgliederkategorie betrifft Personen ohne Einkommen (Studierende, Arbeitslose, etc.). Sie unterstützen die Arbeit und Ziele des Vereins z.B. durch Sachspenden, Mitarbeit, Teilnahme an Veranstaltungen oder andere Tätigkeiten, die eine Unterstützung erkennen lassen.
1.4. Pat*innen übernehmen die Patenschaft für einzelne Waisenkinder und bezahlen zusätzlich zum jährlichen Mitgliederbeitrag auch den jährlichen Förderbetrag für ihr/e Patenkind/er. Sie kommen normalerweise auch im Bedarfsfall für medizinische oder andere Ausgaben (wie z.B. Kleidung) auf.
Die Patenschaft endet nach der schriftlichen Kündigung der Patenschaft, Pat*innen bleiben trotzdem Mitglieder der Kategorie 1.1.
Die Beitragshöhe für eine Patenschaft wird jedes Schuljahr neu berechnet.
Die Beiträge betragen im Schuljahr 2024/2025 für ein Kind
● in der Grundschule 161 EUR
● in der Mittelschule 300 EUR
● in der Universität 580 EUR
1.5. Juristische Personen zahlen einen jährlichen Beitrag an den HifWiG, der individuell festgelegt wird.
2. Die jährlichen Mitgliedsbeiträge können monatlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden.
3. Die aktuellen Mitgliederbeiträge werden regelmäßig angepasst und werden als Anhang zur Beitragsordnung veröffentlicht.