Spenden
Der Deutsche Esperanto-Bund ist ehrenamtlich organisiert und für seine Arbeit auf Spenden und Mitgliedsbeiträge angewiesen.
Unser Spendenkonto:
IBAN: DE32 5085 1952 0040 1145 71
BIC: HELADEF1ERB
Sparkasse Odenwaldkreis
Zusätzlich können Sie ohne weitere Kosten ganz einfach beim Online-Shopping in über 1500 Shops den DEB finanziell unterstützen via gooding.de und amazon smile!
Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden können Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe geltend machen.
-
Falls Ihre Beiträge und Spenden im betreffenden Jahr 200 € übersteigen ...
... sendet Ihnen der Deutsche Esperanto-Bund spätestens bis März des Folgejahres unaufgefordert eine Zuwendungsbescheinigung zu. -
Soweit die Zahlung 200 € nicht übersteigt,
müssen Sie keine Zuwendungsbescheinigung des Deutschen Esperanto-Bundes (D.E.B.) einreichen, sondern es geht auch so:
Als Nachweis genügt alternativ- der Bareinzahlungsbeleg mit dem Vermerk der Bank "Zahlung erfolgt",
- der von der Bank quittierte Überweisungsbeleg
- oder auch ein Ausdruck beim Homebanking.
Wichtig: Folgende Angaben müssen auf diesem Beleg erscheinen:
- Name und Kontonummer des Auftraggebers
- Name und Kontonummer des Empfängers
- Betrag und Buchungstag
- in der Betreffzeile der Vermerk "Spende" oder "Mitgliedsbeitrag"
Zusätzlich müssen Sie die unten stehende Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit des D.E.B. dem Beleg beifügen.
Achtung: In Baden-Württemberg wird auch ein quittierter Überweisungsbeleg nicht anerkannt. Dort müssen Sie statt dessen den entsprechenden Kontoauszug vorlegen.
-
Wenn Sie aus privaten Gründen auch unter 200 € auf jeden Fall eine Zuwendungsbescheinigung möchten,
wenden Sie sich bitte an den Schatzmeister (Siehe Vorstand). Sie können ihm dabei mitteilen, dass Sie jedes Jahr automatisch eine Zuwendungsbestätigung brauchen. Dann wird das in unserer Datenbank vermerkt und in den Folgejahren automatisch berücksichtigt.
Bescheinigung über Gemeinnützigkeit
Wir sind wegen der Förderung des Völkerverständigungsgedankens und der Förderung von Wissenschaft und Forschung nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamt für Körperschaften I, Berlin, Steuernummer: 27/663/59791 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
Sie können sich hier den ► Freistellungsbescheid 2020–2022 (PDF) herunterladen.